(Ersti-)FAQs
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Falls Du weitere Fragen hast, die sich auch deine Mitstudiereden stellen könnten, zögere nicht uns anzuschreiben. Wir beantworten deine Frage(n) gerne und nehmen sie ggf. hier mit auf.
Ja, und das auf vielfältigster Art und Weise. Du kannst aktiv werden in studentischen und universitären Gremien sowie Ausschüssen, z. B. als Fachschaftsrat.
Des weiteren gibt es auch an anderen Stellen tolle Möglichkeiten, ehrenamtlich tätig zu werden, wie z. B. beim SSC, beim Hochschulsport, etc.
Hier kannst du nach weiteren Ehrenamtsangeboten gucken.
Ehrenamt macht sehr viel spaß, achte aber immer auf deine Gesundheit und darauf, dass du dir nicht zu viel zumutest.
Erstifragen
Deine HHU-Card ist Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, Bezahlkarte für Mensa sowie Cafeteria und Semesterticket in einem.
Nein. Eine Anwesenheitspflicht in Vorlesungen würde gegen das Hochschulgesetz verstoßen. Eine Anwesenheitspflicht kann begründet bei Lehrveranstaltungen erhoben werden, wenn diese für das Erreichen der Leistungspunkte zwingend erforderlich ist, wie etwa bei Praktika oder Seminaren.
Eine solche Pflicht ist für das Modul dann auch entsprechend im LSF oder im Modulhandbuch angegeben und vor allem in der Prüfungsordnung.
Wende dich an das SSC telefonisch, per E-Mail oder persönlich und schildere denen Deine Situation. Du bekommst per E-Mail ein Übergangsticket, dass 30 Tage lang gültig ist. Solltest du nach den 30 Tagen deine HHU-Card immer noch nicht bekommen haben, kannst du beim SSC erneut ein Übergangsticket anfordern.
Achtung: Eine Immatrikulationsbescheinigung ist kein Personenbeförderungsticket und daher kein Ersatz für die HHU-Card. Nicht alle Personenbeförderungsunternehmen sind hierbei kulant.