Zulassung zum M.A. Informationswissenschaft und Sprachtechnologie
Zulassung zum M.A. Informationswissenschaft und Sprachtechnologie
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist ein fachlich einschlägiger, abgeschlossener Bachelor-Studiengang. Informationen dazu aus fächerspezifischen Anhang der Eignungsfeststellungsordnung:
Kriterium | Beschreibung |
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Fachliche Einschlägigkeit | Fachlich einschlägig im Sinne von § 1 (1) ist ein Bachelorstudium, bei dem mindestens 54 CP in den Teilfächern des Studiengangs "Informationswissenschaft und Sprachtechnologie" oder einem inhaltlich verwandten Studiengang nachgewiesen werden können, wobei jeweils mindestens 18 CP in den Teilbereichen
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BA-Note nach § 5 Abs. 1 | 2,5 oder besser |
Maximal zulässiger Umfang der nachzuholenden Studieninhalte nach § 5 Abs. 3 | 18 CP / ECTS |
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie ist eine Eignungsfeststellung notwendig. Zu diesem Zweck senden Sie bitte nach eigener sorgsamer Prüfung, ob ihr Bachelorabschluss einschlägig ist, folgende Unterlagen per E-Mail (Dr. Kaja Fietkiewicz) an uns:
- Leistungsübersicht
- Motivationsschreiben
Das Ergebnis der Eignungsfeststellung wird Ihnen postalisch zugestellt.
Die Vorsitzende der Kommission für die Feststellung der besonderen Eignung für den M.A.-Studiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie ist derzeit Dr. Kaja Fietkiewicz. Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Hinweis: Beachten Sie für Ihre persönliche Studienplanung bitte, dass der Masterstudiengang zum Ende des Sommersemesters 2022 ersatzlos eingestellt wird. Die Einschreibung in den Masterstudiengang ist letztmalig zum Wintersemester 2018/19 möglich.